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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte sollen modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche gesetzlich ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMJV beschlossen hat.

Gesetzentwurf zur Änderung von Steuerberater-Vorschriften

Der Finanzausschuss hat am Morgen des 10.06.2026 den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BT-Drs. 21/6002) gebilligt. Dieser enthält nicht mehr die steuerfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Er wird am 11.06.2026 in erster Lesung behandelt.

„NRW-Soforthilfe 2020“-Empfänger können sich regelmäßig nicht wegen Verjährung gegen Rückzahlungspflicht wehren

Empfänger und Empfängerinnen der „NRW-Soforthilfe 2020“, deren Zuwendung durch einen Schlussbescheid festgesetzt wurde und die einen Teil zurückzahlen sollen, können sich regelmäßig nicht auf die Verjährung des Rückforderungsanspruchs berufen. Dies hat das VG Köln entschieden (Az. 16 K 2257/26).

„Unfallfahrzeug“: Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs bei bloßem Hinweis auf „nicht Nachlackierungsfrei“ und „nicht als Unfallfrei verkauft“ in Rechnung

Das LG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein nachlackiertes Unfallfahrzeug im Internet als „unfallfrei“ angeboten und bei dem in der Rechnung seitens des Gebrauchtwagenhändlers lediglich mit „Fahrzeug wird ausdrücklich als nicht Nachlackierungsfrei und auch nicht als Unfallfrei verkauft!!“ hingewiesen wurde. Es hat den Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt (Az. 18 O 329/25).

Gut 7 % der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 7,4 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.

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