Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt (Az. IV R 27/23).

BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen

Der BFH hatte zu klären, ob die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Leichenaufbewahrung, von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen eigenständige Hauptleistungen darstellt, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei sind (Az. V R 31/23).

EuGH bestätigt nationale Verbote für Online-Glücksspiel und Rückforderungsansprüche bei Unzulässigkeit

Laut EuGH hindert das Unionsrecht einen Mitgliedstaat nicht daran, bestimmte in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Online-Dienstleistungen zu verbieten und die zivilrechtlichen Konsequenzen aus dem Verbot zu ziehen. Ein Verbraucher kann von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Anbietern die Erstattung verlorener Einsätze verlangen, wenn die betreffenden Spiele in seinem Wohnsitzstaat verboten waren (Rs. C-440/23).

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer bezogen 2025 Elterngeld. Der Väteranteil blieb mit 25,9 % nahezu unverändert. Der Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus lag lt. Statistischem Bundesamt mit 40,3 % auf einem neuem Höchststand.

In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden

Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24).

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