Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

„NRW-Soforthilfe 2020“-Empfänger können sich regelmäßig nicht wegen Verjährung gegen Rückzahlungspflicht wehren

Empfänger und Empfängerinnen der „NRW-Soforthilfe 2020“, deren Zuwendung durch einen Schlussbescheid festgesetzt wurde und die einen Teil zurückzahlen sollen, können sich regelmäßig nicht auf die Verjährung des Rückforderungsanspruchs berufen. Dies hat das VG Köln entschieden (Az. 16 K 2257/26).

„Unfallfahrzeug“: Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs bei bloßem Hinweis auf „nicht Nachlackierungsfrei“ und „nicht als Unfallfrei verkauft“ in Rechnung

Das LG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein nachlackiertes Unfallfahrzeug im Internet als „unfallfrei“ angeboten und bei dem in der Rechnung seitens des Gebrauchtwagenhändlers lediglich mit „Fahrzeug wird ausdrücklich als nicht Nachlackierungsfrei und auch nicht als Unfallfrei verkauft!!“ hingewiesen wurde. Es hat den Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt (Az. 18 O 329/25).

Gut 7 % der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 7,4 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.

Widerruf von Corona-Soforthilfe wegen fehlender Mitwirkung im Rückmeldeverfahren rechtmäßig

Das VG Karlsruhe hat zwei als Musterverfahren behandelte Klagen eines Apartmenthotel-Betreibers und einer freiberuflichen Sängerin abgewiesen. Die Klagen richten sich gegen den von der beklagten L-Bank ausgesprochenen Widerruf einer im Jahr 2020 gewährten Corona-Soforthilfe. Der Widerruf war ausgesprochen worden, weil sich die Kläger nicht an dem von der Beklagten im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen nachträglichen Überprüfungsverfahren beteiligt hatten (Az. 14 K 7021/25 und 14 K 1537/26).

Equal-Pay-Klage der ehemaligen Bürgermeisterin von Todtmoos: Schriftliche Urteilsgründe liegen vor

Der VGH Baden-Württemberg hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. März 2026 der Berufung der Gemeinde stattgegeben und die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin auf Schadensersatz und Entschädigung abgewiesen. Der VGH hat das vollständige Urteil den Beteiligten zugestellt (Az. 4 S 1145/25).

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