Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

Herbstprognose 2025: anhaltendes Wachstum trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Die Herbstprognose 2025 der EU-Kommission zeigt in den ersten drei Quartalen ein Wachstum, das die Erwartungen übertroffen hat. Während die kräftige Entwicklung ursprünglich durch einen Anstieg der Ausfuhren im Vorgriff auf Zollerhöhungen bedingt war, setzte sich das Wachstum der EU-Wirtschaft im dritten Quartal fort. Für die nähere Zukunft wird erwartet, dass sich die Konjunktur im Prognosezeitraum trotz eines schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds weiterhin in moderatem Tempo ausweitet.

Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein

Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind bei Fremdüblichkeit des Mietvertrages sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 1 K 102/23 E).

Die verdeckte Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter ist mit 0 Euro zu bewerten

Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des Alleingesellschafters jedoch mit 0 Euro zu bewerten ist (Az. 9 K 1180/22 Kap).

Kein beliebiger Wechsel zwischen den Fächern Praktische Philosophie und Religion

Eine 15-jährige, konfessionslose Schülerin hat keinen Anspruch auf Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht in Klasse 10 ihres Gymnasiums in Neuss. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Schülerin abgelehnt (Az. 18 L 3228/25).

Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u. U. notwendig

Jedenfalls im Nachgang zu gesetzgeberischen Aktivitäten, mit denen Besoldungsdefizite behoben werden sollen, müssen Beamte für Ansprüche auf ergänzende Zahlungen abermals einen Besoldungswiderspruch erheben. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 4 B 4/24).

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