Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten

Der BGH hat anlässlich eines im elektronischen Rechtsverkehr angebotenen Fitnessstudiovertrags über die Gestaltung einer Bestätigungsseite entschieden, auf die der Verbraucher nach Anklicken einer Kündigungsschaltfläche geleitet wird. Diese Seite darf nur ein Formular zur Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Angaben und eine Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung enthalten (Az. I ZR 200/25).

BFH: Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe

Finanzbehörden und Finanzgerichte haben regelmäßig von dem Erbrecht auszugehen, wie es im Erbschein angegeben ist. Werden jedoch gewichtige Gründe erkennbar, die gegen dessen Richtigkeit sprechen, sind sie lt. BFH berechtigt und verpflichtet, das Erbrecht und ggf. die Erbanteile selbst zu ermitteln (Az. II B 68/25).

BFH: Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen bei der Bewertung von Anteilen im vereinfachten Ertragswertverfahren

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Anwendung des sog. vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form von Zollabgaben samt darauf angefallener Zinsaufwendungen, über die im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem EU-Mitgliedstaat entschieden wurde, als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen sind (Az. II R 2/24).

Krankenkasse muss Transport mit Rettungshubschrauber nicht erstatten

Das LSG Hessen hat entschieden, dass eine Krankenkasse ihrer Versicherten nicht die Kosten eines Hubschrauberfluges erstatten muss, die im Urlaub in Österreich aufgrund eines Transports zwischen Unfallort und Krankenhaus entstanden sind (Az. L 8 KR 213/23).

Erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes hinsichtlich übergroßer Grundstücke im Außenbereich

Das im Zuge der Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes eingeführte Flächen-Faktor-Modell begegnet bei der Anwendung auf übergroße Grundstücke im Außenbereich erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Dies hat das FG Hessen entschieden und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine (teilweise) Aussetzung der Vollziehung gewährt (Az. 3 V 1420/24).

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