Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

BFH zu den Anforderungen an einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung und zur Auslösung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Gericht den Sachverhalt dahingehend würdigen darf, dass eine (gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung unterbrechende) gerichtliche Durchsuchungsanordnung vorliegt, wenn der entsprechende richterliche Beschluss nicht mehr als Original oder Kopie der Urkunde auffindbar ist und demgemäß keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die gerichtliche Anordnung den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen genügt (Az. X R 7/22).

BFH: Mitwirkungspflichten des leistenden Unternehmers bei Abtretungen in Bauträgerfällen

Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 27 Abs. 19 Satz 4 Nr. 4 UStG, die der Erfüllungswirkung der Abtretung dieser Ansprüche entgegensteht, liegt nicht vor, wenn das Finanzamt ein Abtretungsangebot des leistenden Unternehmers ermessensfehlerhaft ablehnt. Dies entschied der BFH (Az. XI R 16/22).

BFH: Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen Personengesellschaft bei Streit über die Auslegung und Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede

Der BFH hat zur steuerlichen Behandlung des Carried Interest bei einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft (Private Equity Fonds) Stellung genommen (Az. VIII R 3/21).

BFH: Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen lt. BFH der inländischen Steuerpflicht (Az. VI R 31/21).

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zwei arbeitsgerichtliche Verurteilungen zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns für die Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum

Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des BAG richten. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet (Az. 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23).

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