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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

BFH: Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie

Der BFH hatte u. a. die Frage zu klären, ob Scheinbestandteile i. S. des § 95 BGB bzw. Betriebsvorrichtungen i. S. des BewG, die sich innerhalb eines bestehenden Bauwerks i. S. des § 48 EStG befinden - hier innerhalb einer Werkhalle -, auch isoliert betrachtet Bauwerk i. S. des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sein können (Az. III R 44/22).

BFH zum Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Auflösung eines Treuhandverhältnisses einen unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafterwechsel i. S. d. § 1 Abs. 2a GrEStG bedingt und ob die Steuer für diesen fiktiven Erwerbsvorgang nach § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG nicht erhoben wird (Az. II R 9/23).

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht wird und ansonsten alle Regelungen hinsichtlich des Kaufpreises und der weiteren Nebenbestimmungen bestehen bleiben (Az. II R 24/23).

Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe – Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i. e. S.

Das BMF gibt die bisherige Verwaltungsauffassung auf, wonach bei einer Nutzungsänderung zugunsten nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten i. e. S. eine unentgeltliche Wertabgabe zu prüfen war, und stellt klar, dass stattdessen regelmäßig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG maßgeblich ist. Der UStAE vom 01.10.2010 wird daher geändert (Az. III C 2 - S 7316/00022/007/023).

Organschaft – Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i. e. S.

Das BMF setzt die EuGH-Urteile C-141/20, C-269/20 und C-184/23 sowie das BFH-Urteil V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19) um und ändert den UStAE vom 01.10.2010 (Az. III C 2 - S 7105/00035/008/056).

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