Neuigkeiten Steuer & Recht

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Neuigkeiten Steuer & Recht | Kummer Lein Partnerschaft mbB

Aktuelle Meldungen

Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt lt. BAG auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt (Az. 5 AZR 234/23).

Umsatzbesteuerung eines Leistungsbündels aus kombinierter Sportschwimmbad- und Saunanutzung

Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass sich ein Leistungsbündel aus Sportschwimmbad und Sauna aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung darstellen kann mit der Folge, dass dieses umsatzsteuerlich einheitlich zu behandeln ist und nicht dem ermäßigten Steuersatz für die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern im Zusammenhang stehenden Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG unterliegt (Az. 5 K 3/22).

Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der BGH hat über die gerichtliche Kontrolle von Maßnahmen, mit denen Krankenversicherer den Umfang einer Beitragserhöhung limitieren, entschieden (Az. IV ZR 68/22).

Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Der BGH hat über die gerichtliche Kontrolle von Maßnahmen, mit denen Krankenversicherer den Umfang einer Beitragserhöhung limitieren, entschieden. Danach bleibt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Nachkalkulation, die zu einer Beitragserhöhung führt, unabhängig davon wirksam, ob die - nachgelagerte - Limitierungsmaßnahme fehlerfrei erfolgt ist. Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Limitierungsentscheidung den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht und er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist (Az. IV ZR 68/22).

Säumnis bei Krankheit: Verhinderte Anwältin muss alles tun, um Gericht zu informieren

Schafft es ein Anwalt krankheitsbedingt nicht rechtzeitig zur Verhandlung, muss er alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um das Gericht zu erreichen. So entschied der BGH (Az. XII ZB 171/23). Auf diese Entscheidung wies die BRAK hin.

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